Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Positive Bewertung des Bundesverkehrsministeriums für längere Güterzüge
Im Dezember hat das Bundesverkehrsministerium Ausbauprojekte des deutschen Schienennetzes für Güterzüge von 740 Metern Länge positiv bewertet und diese im Bedarfsplan hochgestuft.
Tierschutz durch Aquarien? Planungen des Unternehmens THE SEVEN SEAS AQUARIUM
THE SEVEN SEAS AQUARIUM Betriebs GmbH mit Sitz in Grünstadt betreibt den Bau von Aquarien. Geplant ist ein großes Aquarium mit Namen „Shark City“ in Pfungstadt, wie aus der hessischen Presse zu entnehmen ist. Es existieren zahlreiche Bedenken zu den geplanten Haifischbecken in Pfungstadt, nicht zuletzt aus tierschutzrechtlichen Gründen. Bisherige Bemühungen zu einer ähnlichen Realisierung wie „Shark-City“ in Kaiserslautern, Haßloch und zuletzt in Sinsheim scheiterten, wie die Rheinpfalz bereits am 1. September 2017 berichtete.
Nationalpark Hunsrück-Hochwald - ökologisch ein Gewinn
Die Gründung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald ist nun bereits über zwei Jahre her und hat viele Veränderungen in und um die Region bewirkt. Die erfolgreiche Moorrenaturierung und der Waldumbau sind Beispiele dafür.
Rechtsmotivierte Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund haben in Rheinland-Pfalz deutlich zugenommen – insbesondere gewalttätige Übergriffe gegen Zugewanderte. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Pia Schellhammer. Es scheint, dass rechte Hetzer im Zuzug von Geflüchteten einen willkommenen Nährboden für ihre menschenverachtende Ideologie und für ihre Gewalttaten gefunden haben.
Mit unserem Berichtsantrag im Innenausschuss zu den Waffenscheinen von Werner Mauss bleiben wir an der CDU-Spendenaffäre dran und fragen einmal mehr kritisch nach. Wir wollen endlich wissen: Warum stellte CDU-Landrat Manfred Schnur persönlich einen Waffenschein für Werner Mauss aus, der zu diesem Zeitpunkt seit Jahren nicht mehr als Agent tätig war, und obwohl bislang nicht nachvollziehbar ist, aus welcher Gefährdungseinschätzung heraus der Waffenschein erteilt wurde? Gibt es darüber hinaus möglicherweise noch weitere Waffenscheine, die an Werner Mauss oder einen seiner Aliasnamen ausgegeben wurden?
Die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen auf Grundlage des von der Landesregierung eingebrachten Antrags gemäß § 76 Abs. 4 GOLT „IQB-Bildungstrend 2016“ und der Anregung von Kollegin Anke Beilstein im Bildungsausschuss am 24. Oktober 2017 eine Anhörung im Bildungsausschuss vor.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin
Am 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige bundesweite Praxis zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Insbesondere die weit überwiegende Vergabe aufgrund der Abiturnote hat das Gericht kritisiert und stattdessen stärker die Berücksichtigung außerschulischer Eignungskriterien fordert.
Presseberichten zufolge erhielt Werner Mauss noch 2015 einen Waffenschein für zwei Revolver und eine Pistole ausgestellt. Dieser wurde durch den Landrat des Landkreises Cochem-Zell Manfred Schnur persönlich unterzeichnet.
Am 16. November 2017 fand in Boppard der erste Gleichstellungstag in RheinlandPfalz statt. Der Gleichstellungstag wurde von der Kommunal-Akademie in Zusammenarbeit mit dem Frauenministerium und mit Förderung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung geplant und durchgeführt.
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bietet viele neue Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig nimmt es die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in die Pflicht und stärkt die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Möglichkeiten und Pflichten, die sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz ergeben, hat das Frauenministerium vor Kurzem ein Handbuch veröffentlicht.